wieder eine Frage zu den Klammerregeln

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Kerry
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wieder eine Frage zu den Klammerregeln

Beitrag von Kerry »

Hallo an alle,
ich benötige mal euer Schwarmwissen zu den NFP-Klammer-Regeln.

Da ich im Kinderwunschmodus bin ist es garnicht wichtig ob eine Schwangerschaft eintritt oder nicht. Mir geht es nur darum richtig zu klammern und die Länge der HL einzuschätzen. Ich hatte vor 3 Zyklen eine Fehlgeburt (MA mit OP) und seither ist mein Zyklus mal wieder ganz anders als vorher. :roll:

An ZT 14 war ich feiern (sprich Alkohol, wenig und gestörter Schlaf) und würde daher ZT 15 eigentlich klammern. Alkohol ist bei mir oft ein SF, die Temperatur ist am nächsten Morgen dann meist höher als normal. Allerdings ragt die Temperatur an ZT 15 meines Erachtens nicht aus dem üblichen TL-Niveau (36,2-36,6) heraus. Normalerweise habe ich meine ehM an ZT 17 oder 18. Wenn ich den leicht höheren Wert von ZT15 klammere würde das passen, wenn nicht wäre die ehM bereits an ZT15 gewesen.

Würdet ihr den Wert klammern oder nicht?

hier noch meine Kurve:
https://www.mynfp.de/zyklus/freigabe/gD ... Il6wW6VveS

Viele Grüße
Kerry :flower:
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Krachbum
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Re: wieder eine Frage zu den Klammerregeln

Beitrag von Krachbum »

Wenn ein Wert nicht aus dem üblichen Tieflagenniveau herausragt, darf auch nicht geklammert werden.

LG
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iSprung
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Re: wieder eine Frage zu den Klammerregeln

Beitrag von iSprung »

Krachbum hat geschrieben: Montag 7. September 2020, 17:42 Wenn ein Wert nicht aus dem üblichen Tieflagenniveau herausragt, darf auch nicht geklammert werden.
Aber wenn der Wert wie hier in den auswertbaren Anstieg hineinfällt? Dann ist bei fraglicher Störung immer zu klammern, wenn man mal den Verhütungsmaßstab anlegt.
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Krachbum
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Re: wieder eine Frage zu den Klammerregeln

Beitrag von Krachbum »

iSprung hat geschrieben: Montag 7. September 2020, 17:49
Krachbum hat geschrieben: Montag 7. September 2020, 17:42 Wenn ein Wert nicht aus dem üblichen Tieflagenniveau herausragt, darf auch nicht geklammert werden.
Aber wenn der Wert wie hier in den auswertbaren Anstieg hineinfällt? Dann ist bei fraglicher Störung immer zu klammern, wenn man mal den Verhütungsmaßstab anlegt.
Hmmmm. Ich habe das immer so interpretiert, dass Werte, die zum normalen Tieflagenniveau gehören, generell nicht geklammert werden dürfen. Hebelt KR 5 das aus?
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Re: wieder eine Frage zu den Klammerregeln

Beitrag von iSprung »

Ist ne gute Frage. Ich hätte eigentlich gesagt ja, wenn sie einen Anstieg und damit eben auch eine potentiell verfrühte Freigabe bedingen. Also quasi maximal abgesichert. Die ehM muss ja nicht im Niveau der Hochlage liegen, auch nicht die zweite höhere Messung. So, wie Du die Regel auslegst, würde da ja dann nicht geklammert bei möglichen Störfaktoren. Persönlich würde ich das nicht so handhaben. Vom Wortlaut her bezieht sich die KR 5 ja auch allgemein auf den Anstieg, da geht es nicht ums Niveau der ehM usf. Totale Exegese hier gerade. 😂
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Krachbum
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Re: wieder eine Frage zu den Klammerregeln

Beitrag von Krachbum »

:lol:
Du hast mich aber überzeugt. Das macht schon Sinn bzgl. der Verhütungssicherheit.
Also zusammenfassend: Temperaturen dürfen nur geklammert werden, wenn sie aus dem üblichen Tieflagenniveau herausragen und einen Störfaktor aufweisen, der immer stört.
Ausnahme: gehört der Wert zum Temperaturanstieg sollte auch geklammert werden, wenn noch nicht sicher ist, ob es sich tatsächlich um einen SF handelt. Hier ist dann nur ausschlaggebend, dass der Wert zu einem möglichen Anstieg gehört.
Passt?
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Re: wieder eine Frage zu den Klammerregeln

Beitrag von iSprung »

Yeah, so hatte ich das immer verstanden. :)
Kerry
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Re: wieder eine Frage zu den Klammerregeln

Beitrag von Kerry »

Vielen Dank euch, das hilft mir weiter! :flower:

Ich habe den Wert jetzt geklammert und warte mal ob wir mit zwei Tagen vor dem ES vielleicht doch einen Volltreffer landen konnten. :love:
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Re: wieder eine Frage zu den Klammerregeln

Beitrag von iSprung »

Freut mich. :flower: Alles Gute euch!
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