Re: Hibbeln V2.0 (Wir freuen uns auf das Geschwisterchen)
Verfasst: Dienstag 10. September 2019, 20:21
Minky
Bist du dir sicher mit dem ElterngeldPlus? Also dass da nur ein Jahr ausgeklammert werden kann? Ich dachte es sind 14 oder 15 Monate, die wegen Elterngeldbezug bei der Berechnung für das Elterngeld für ein zweites Kind ausgeklammert werden können.
Wenn ich 50% arbeiten würde, gibt es bei mir nur das Model: eine Woche arbeiten (also Vollzeit) und dann eine Woche frei im Wechsel. Also für Kinderbetreuung ziemlicher Quatsch
Mein Mann und ich haben sehr viel überlegt und wir haben (wir hoffen es zumindest) ein kleines Hintertürchen gefunden. Das wurde uns aber auch tatsächlich von dem Berater der L-Bank selbst gesagt (die ist in Ba-Wü für das Elterngeld zuständig):
Wenn du selbstständig bist, gelten noch einmal ganz andere Regeln. Dann zählt wohl das Kalenderjahr vor dem Jahr in dem das zweite Kind geboren ist. Das ist dann im Idealfall das Jahr, in dem du Elterngeld bekommst - das wird aber ausgeklammert und dann zählt wieder der Zeitraum vor Geburt des ersten Kindes. Ich bekomme z.B. bis Mitte Januar Elterngeld. (die letzten zwei Monate sind ElterngeldPlus). Danach werde ich eine Selbstständigkeit anmelden. Und ich hoffe, dass es zügig mit dem zweiten klappt (bzw. das Erreichen des Mutterschutzes bis Ende Dezember reicht aus) und dann sollte das so klappen. Das wurde uns von mehreren Beratern dort so bestätigt. Das klappt natürlich nur, da du bis dahin wegen deiner Selbstständigkeit noch keine Steuerklärung hast. Wenn die dann ein Jahr später vorliegt, siehts natürlich wieder anders aus. Aber dann müssen wir uns Plan B überlegen.
Ich hoffe ich hab es verständlich geschrieben? Ist eine ziemlich komplizierte Sache. Da gibts aber ein Gesetz, in dem man das auch nachlesen kann.
Für die Selbstständigkeit reicht übrigens z.B. ein ebay-Shop, in dem du selbstgenähte Dinge verkaufst oder z.B. Nachhilfe geben.
Zugegeben, es ist etwas gepokert, weil es natürlich mit dem zweiten Kind innerhalb 6 Monate klappen sollte, aber ansonsten kann ich auch wieder arbeiten gehen..bis dahin ist unsere Tochter dann schon etwas größer.
Bist du dir sicher mit dem ElterngeldPlus? Also dass da nur ein Jahr ausgeklammert werden kann? Ich dachte es sind 14 oder 15 Monate, die wegen Elterngeldbezug bei der Berechnung für das Elterngeld für ein zweites Kind ausgeklammert werden können.

Wenn ich 50% arbeiten würde, gibt es bei mir nur das Model: eine Woche arbeiten (also Vollzeit) und dann eine Woche frei im Wechsel. Also für Kinderbetreuung ziemlicher Quatsch

Mein Mann und ich haben sehr viel überlegt und wir haben (wir hoffen es zumindest) ein kleines Hintertürchen gefunden. Das wurde uns aber auch tatsächlich von dem Berater der L-Bank selbst gesagt (die ist in Ba-Wü für das Elterngeld zuständig):
Wenn du selbstständig bist, gelten noch einmal ganz andere Regeln. Dann zählt wohl das Kalenderjahr vor dem Jahr in dem das zweite Kind geboren ist. Das ist dann im Idealfall das Jahr, in dem du Elterngeld bekommst - das wird aber ausgeklammert und dann zählt wieder der Zeitraum vor Geburt des ersten Kindes. Ich bekomme z.B. bis Mitte Januar Elterngeld. (die letzten zwei Monate sind ElterngeldPlus). Danach werde ich eine Selbstständigkeit anmelden. Und ich hoffe, dass es zügig mit dem zweiten klappt (bzw. das Erreichen des Mutterschutzes bis Ende Dezember reicht aus) und dann sollte das so klappen. Das wurde uns von mehreren Beratern dort so bestätigt. Das klappt natürlich nur, da du bis dahin wegen deiner Selbstständigkeit noch keine Steuerklärung hast. Wenn die dann ein Jahr später vorliegt, siehts natürlich wieder anders aus. Aber dann müssen wir uns Plan B überlegen.

Ich hoffe ich hab es verständlich geschrieben? Ist eine ziemlich komplizierte Sache. Da gibts aber ein Gesetz, in dem man das auch nachlesen kann.
Für die Selbstständigkeit reicht übrigens z.B. ein ebay-Shop, in dem du selbstgenähte Dinge verkaufst oder z.B. Nachhilfe geben.
Zugegeben, es ist etwas gepokert, weil es natürlich mit dem zweiten Kind innerhalb 6 Monate klappen sollte, aber ansonsten kann ich auch wieder arbeiten gehen..bis dahin ist unsere Tochter dann schon etwas größer.