Vermutlich eine banale Frage, aber ich komme mit diesem Beamtendeutsch irgendwie nicht so ganz klar.
Angenommen wir haben folgenden Fall:
Ich hab von 01-08/24 gearbeitet.
09-11/24 habe ich Krankengeld erhalten
03/25 werde ich schwanger.
Wie fließen die Monate 09-11/24 in die Berechnung für das Elterngeld mit ein? Oder werden die ausgeklammert?
Ich hab mal gelesen, nur wenn man auf Grund von schwangerschaftsbeschwerden krankgeschrieben ist, werden die Monate ausgeklammert (Was ja nicht der Fall ist)
Und wie wäre es, wenn ich anstatt Krankengeld einfach Arbeitslosengeld beziehen würde - macht das einen Unterschied?
Wäre schön wenn sich jemand damit schonmal befasst hat und mir kurze Info dazu geben kann..
Danke
